Bootszulassungen

Auf Wunsch führen wir als JetMarine für unsere Kunden die Schiffszulassung für Binnenseen, Flüsse (Drau), sowie die Seezulassung (Adria) durch und sind gerne bei Mess- und Seebrief behilflich.

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Geänderte Rechtslage für Kärntner Seen

Die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Verbrenner- und E-Booten auf Kärntner Seen haben sich aufgrund eines neuen Landesgesetzes geändert. Insbesondere die Zulassungsbeschränkungen auf Wörthersee, Ossiacher See und Millstätter See haben die Bootsbesitzer getroffen. Die aktuelle Verordnung der Kärntner Landesregierung limitiert die Anzahl der E-Boot-Zulassungen auf dem Wörthersee mit 500, dem Ossiacher See mit 30 und auf dem Millstätter See mit 40 Stück. (Landesgesetzblatt für Kärnten, 53. Verordnung vom 22. Mai 2012, „E-Boot-Verordnung”)

Der sog. freie Handel und damit die Weitergabe von einmal teuer erworbenen Motorbootslizenzen wurde unterbunden, sodass für die Besitzer bei Rückgabe der Lizenz bzw. bei Veräußerung ihrer Boote ein enorm hoher finanzieller Schaden entsteht. Bootsbesitzer, Werften und Betriebe sehen darin einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Interessenten müssen sich in ein Vormerksystem eintragen.

Siehe Vormerklistensystem des Landes Kärnten

Kennzeichen

Ab 4,4 kW (6PS) Antriebsleistung müssen Boote beim Amt der Kärntner Landesregierung angemeldet werden. Jedes Boot benötigt ein Kennzeichen. Für den Betrieb selbst ist ein gültiges Patent erforderlich.



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